| Sieben Minuten telefonierte Andrea Ypsilanti mit einem Radiomoderator (Jochen Krause), der sich als Franz Müntefering ausgab." Hier ein Auszug aus dem Gespräch. Das heißt, dass noch ca. 5 min nicht öffentliches (aus gutem Grund?) Gespräch existiert. Möchte gern wissen was da noch so alles ans Tageslicht kommt. HINWEIS: 1. Ja, ich kenne den § 201 StGB aber: ICH habe diesen O-Ton NICHT aufgenommen oder abgehört und ICH habe diese Aufnahme auch NICHT in erster Instanz einem Dritten öffentlich mitgeteilt. ICH habe lediglich ein schon längst (und nicht mehr auzuhaltendes) Video aufgegriffen und es zur allgemeinen Aufklärung erneut hineingestellt. Außerdem beinhaltet der §201 auch: Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. ICH denke, dass trifft in diesem Fall zu. |