| Im Oktober 1987 wird in Miami die deutsche Touristin Kersten Kischnick erschossen. Ihr Freund Dieter Riechmann wird verhaftet - obwohl erbeharrlich seine Unschuld beteuert und von einem Überfall spricht. Die Mordermittler haben weder Tatzeugen, Tatwaffe, noch einen Tatort. Trotzdem wird er 1988 in einem reinen Indizienprozess wegen Mordes zum Tod auf dem elektrischen Stuhl verurteilt. Seit 1997 durchforscht der Journalist und Dokumentarfilmer Peter F. Müller die Prozess- und Ermittlungsakten, sucht Zeugen und lässt die forensischen Gutachten von unabhängigen Experten prüfen. Er kommt zu der Erkenntnis, dass Dieter Riechmann seine Freundin nicht ermordet haben kann. Zwei Aussagen lassen den Fall plötzlich in einem anderen Licht erscheinen. Ein ehemaliger Kronzeuge der Anklage hat zugegeben, dass seine damalige belastende Aussage gegen den Mithäftling Dieter Riechmann von der Staatsanwaltschaft gekauft worden war, ein anderer Zeuge des Mordes hat Dieter Riechmanns Version vom Tathergang bestätigt. Basierend auf den neuen Erkenntnissen, die 2001 in der ARD-Dokumentation "Häftling # 113993″ gezeigt wurden, gab das Bezirksgericht von Miami dem Antrag von Riechmanns Anwälten auf ein neues Beweisaufnahmeverfahren statt. Die Recherchen enthüllten eine endlose Reihe skandalöser Vorgänge im Laufe der Ermittlungen und während des Prozesses. Offensichtlich hatten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht vor Manipulationen und Täuschungen, sogar Meineiden zurückgeschreckt. Und genau das ... |